Allgemeine Geschäftsbedingungen für das NATUTHOTEL Baltrum

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Naturhotel Baltrum

1. Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Zimmers vom Gast bestellt und vom Naturhotel Baltrum bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form bindend. Der Gast-Aufnahmevertrag verpflichtet Gast und Naturhotel Baltrum zur Einhaltung.

2. Das Naturhotel Baltrum verpflichtet sich, dem Gast das Zimmer in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Naturhotel Baltrum ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, das zugesagte Zimmer trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Das Naturhotel Baltrum verpflichtet sich ebenfalls, reservierte Zimmer baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und den geleisteten Schadenersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

3. Wenn der Gast 30 Tage vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. eher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Naturhotel Baltrum für die Tage, an denen er das reservierte Zimmer nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit bzw. am Tag der Abreise. Bei einer Stornierung des gebuchten Aufenthaltes 31 Tage vor der Anreise, oder früher, sind 80% des Gesamtpreise an das Naturhotel Baltrum zu entrichten.

 4. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Naturhotel Baltrum zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Naturhotel Baltrum berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Naturhotel Baltrum nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Naturhotel Baltrum begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

Bei berechtigtem Rücktritt des Naturhotel Baltrum entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 5. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag stehen dem Gast das bestellte Zimmer ab 17 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast das Zimmer bis 10 Uhr verlassen, um dem Naturhotel Baltrum Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.

6. Erfüllungsort ist Baltrum, Gerichtsstand Norden.

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekosten-Ausfallversicherung (in jedem Reisebüro)